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Maklerprovision in Hessen: wer zahlt?


Wer zahlt die Maklerprovision und wie viel Prozent?

Seit dem 23. Dezember 2020 tragen Verkäufer und Käufer die Maklerkosten jeweils zur Hälfte. Wenn ein Verkäufer einen Makler für den Verkauf einer Wohnung oder den Verkauf eines Einfamilienhauses beauftragt, ist er somit verpflichtet, die Hälfte der Maklercourtage zu übernehmen. Außerdem schreibt das neue Gesetz vor, dass Käufer und Verkäufer die Vereinbarung über die Provision mit dem Makler ausdrücklich schriftlich bestätigen müssen. Das ist das Bestellerprinzip bei der Maklerprovision in Hessen.

3 Varianten für die Maklerprovision

Variante 1 - Die hälftige Teilung der Provision (§ 656c BGB)

Doppeltätigkeit des Maklers für Käufer und Verkäufer.
  • Regelung: Wenn der Makler für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) tätig ist, müssen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision hälftig teilen.
  • Ziel: Diese Regel sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung gleichmäßig auf beide Parteien verteilt wird und verhindert, dass der Käufer allein die gesamte Provision tragen muss.
  • Praxis: Diese Variante ist die häufigste in der Praxis, da sie fair und transparent ist.
Der Verkäufer geht, wie es herkömmlich ist, einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler ein, der für den Verkauf der Immobilie zuständig ist. Im Rahmen dieses Vertrags wird dem Makler die Erlaubnis erteilt, ebenfalls für die Gegenseite (den Käufer) tätig zu werden. Die im Maklervertrag mit dem Verkäufer festgelegte Maklercourtage (zum Beispiel 3 % zuzüglich MwSt.) muss gemäß § 656c BGB identisch mit der erfolgsabhängigen Provision des Käufers sein. Etwaige spätere Nachlässe bei der Provision sind an die andere Vertragspartei weiterzugeben.
Beispiel: Mit dem Verkäufer wurde ein Maklervertrag sowie eine Provisionshöhe von 3,57 % inklusive MwSt. festgelegt. Auch das Immobilienangebot wird mit einer Käuferprovision von 3,57 % präsentiert. Infolge endgültiger Verhandlungen wird die Mehrwertsteuer, die in der Provision enthalten ist, erlassen. Damit reduziert sich die Brutto-Provision für den Verkäufer auf lediglich 3 % inklusive MwSt. Dieser Rabatt kommt dem Käufer zugute, der ebenfalls nur noch 3 % inklusive MwSt. zu entrichten hat.

Variante 2: Der Käufer zahlt nur, wenn der Verkäufer auch zahlt (§ 656d BGB)

Einseitige Interessenvertretung mit teilweiser Abwälzungsmöglichkeit.
  • Regelung: Der Käufer ist nur dann verpflichtet, eine Maklerprovision zu zahlen, wenn auch der Verkäufer einen Teil der Provision trägt. Der Verkäufer muss mindestens 50 % der Gesamtprovision übernehmen.
  • Ziel: Dies soll verhindern, dass der Käufer die alleinige Last der Maklerkosten trägt.
  • Beispiel: Wenn die Gesamtprovision 6 % des Kaufpreises beträgt, zahlt der Verkäufer mindestens 3 %, bevor der Käufer seinen Anteil zahlen muss.
Der Verkäufer geht mit dem Immobilienmakler einen Maklervertrag ein, der den Verkauf der Immobilie regelt. Dabei vertritt der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers. Gemäß der neuen gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht zulässig, die gesamte Provision auf den Käufer zu übertragen. Es bleibt jedoch möglich, dass der Käufer einen Teil der Provision übernimmt, wobei dieser Anteil auf maximal 50 Prozent der Gesamtprovision beschränkt ist. Der Käufer muss in diesem Fall seinen Anteil an der Provision erst dann begleichen, wenn der Verkäufer seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung kann sowohl vom Verkäufer als auch vom Makler erbracht werden.

Variante 3: Eine Partei trägt die vollständige Provision (§ 656c BGB, Abs. 2)

Einseitige Interessenvertretung ohne Möglichkeit zur Abwälzung auf den Käufer.
  • Regelung: Es ist weiterhin möglich, dass eine Partei, z. B. der Verkäufer, die gesamte Maklerprovision übernimmt. In diesem Fall darf die andere Partei (z. B. der Käufer) keine Provision zahlen.
  • Praxis: Diese Variante wird häufig dann genutzt, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Anreiz schaffen möchte, die Immobilie zu kaufen, oder wenn die Marktlage dies erfordert.
Der Verkäufer tritt mit dem Immobilienmakler in einen Maklervertrag ein, wobei der Makler ausschließlich als einseitiger Interessenvertreter agiert und lediglich die Interessen des Verkäufers vertreten darf. Der Käufer ist weder verpflichtet, eine Provision zu zahlen, noch übernimmt er einen Anteil an der Maklerprovision. Die Maklercourtage wird im Falle einer erfolgreichen Vermittlung vollständig vom Verkäufer getragen.
Beispiel: Die präsentierte Immobilie wird provisionsfrei für den Käufer angeboten. Es besteht für den Käufer keine Notwendigkeit, einen Maklervertrag abzuschließen oder sich zur Zahlung einer Maklerprovision zu verpflichten.

Vorteile des Bestellerprinzips für Käufer beim Hauskauf

Maklerprovision in Hessen beim Hauskauf
Für den Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern gibt es ab sofort eine einheitliche Regelung zur Aufteilung der Maklerprovision in allen Bundesländern. Sowohl Käufer als auch Verkäufer tragen nun die gleichen Kosten.

Dadurch wird der Immobilienmarkt deutlich transparenter. Besonders in einigen Bundesländern, in denen bisher nur der Käufer den Immobilienmakler bezahlen musste, sind durch diese neue Regelung die Nebenkosten für den Erwerb gesunken.

Das Bestellerprinzip besagt im Grunde:

Wenn Sie die Dienstleistung eines Immobilienmaklers in Wiesbaden in Anspruch nehmen, tragen Sie die Kosten für den Makler. Bisher galt dieses Prinzip nur für die Vermietung von Immobilien, während es beim Verkauf von Immobilien keine einheitliche Regelung gab. Dort hat in der Regel der Käufer die Maklerkosten getragen. Seit Dezember 2020 hat sich das geändert. Hier finden Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bestellerprinzip bei der Vermietung und dem Kauf bzw. Verkauf von Immobilien.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei einem Mehrfamilienhaus?

Die Maklerprovision bei einem Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus beträgt in Hessen, Region Wiesbaden, 5,95 Prozent des Kaufpreises.
Die Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer ist flexibel und kann individuell vereinbart werden. Auch die Höhe der Provision für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Daher besteht die Möglichkeit, diese frei zwischen den beteiligten Parteien zu verhandeln. In der Regel bewegt sich die Provision in einem Rahmen von 2,975 % bis 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer des Kaufpreises.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei einem Grundstück?

Die Maklerprovision bei einem Grundstück beträgt in Hessen, Region Wiesbaden, 5,95 Prozent des Kaufpreises. Auch die Höhe der Provision für den Verkauf von Grundstücken unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Daher besteht die Möglichkeit, diese frei zwischen den beteiligten Parteien zu verhandeln. In der Regel bewegt sich die Provision in einem Rahmen von 2,57 % bis 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer des Kaufpreises.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen bei der Vermietung?

Seit 2015 regelt das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum die Zahlung der Maklerprovision in Hessen und allen anderen Bundesländern. Als Auftraggeber unserer Dienstleistung, also als Vermieter, tragen Sie die Kosten des Maklers vollständig. Auf diese Weise wird effektiv verhindert, dass Vermieter die Maklerprovision einfach auf den Mieter einer Wohnung übertragen.

Die Höhe der Maklerprovision beträgt bei privat genutzten Immobilien üblicherweise 2,38 Monatsmieten, also 2 Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Sie darf laut dem Wohnungsvermittlungsgesetz bis zu 3,57 Monatsmieten betragen.

Die Maklerprovision beim Immobilienkauf, wenn der Käufer Verbraucher ist

Sie als unser Kunde können sicher sein, dass wir als Immobilienmakler in Wiesbaden die Kosten hälftig aufteilen. Denn gemäß dem Bestellerprinzip wird die Maklerprovision in Hessen beim Hauskauf eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) oder beim Wohnungskauf sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer, die Kosten für unseren Maklerservice zu gleichen Teilen übernommen, wenn der Käufer Verbraucher ist!

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Paragrafen 652 bis 655 bildet die gesetzliche Grundlage, welche die Entstehung des Lohnanspruchs sowie die Höhe der Provision, also unser Honorar, regelt. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung ausschließlich für den Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern gilt.
In Hessen in der Region Wiesbaden beläuft sich die Provision auf bis 2,975 % bis 3,57 % für den Käufer als auch für den Verkäufer.

Das Maklerprovision beim Immobilienkauf, wenn der Käufer Unternehmer ist

Ist der Käufer kein Verbraucher, sondern ein Unternehmer, so trifft das Bestellerprinzip nicht zu. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass der Käufer alleine die Maklerprovision trägt. Diese ist in Hessen in der Region Wiesbaden 5,95 %.

Bisherige Regelung zur Zahlung der Maklerprovision in Hessen beim Kauf

Bisher gab es keine einheitliche Regelung dafür, wer die Maklerprovision in Hessen beim Kauf bezahlen muss. In einigen Bundesländern teilten sich Käufer und Verkäufer bereits vor dem neuen Gesetz die Maklerprovision, die auch Maklercourtage genannt wird. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen zahlten die Käufer einer Immobilie jedoch die gesamte Maklerprovision.
Wiesbaden Marktkirche und Rathaus

Ab wann gilt das neue Bestellerprinzip

Das neue Gesetz zur Regelung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf ist seit dem 23. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen

Das neue Provisionsrecht besagt, dass der Maklervertrag mit Verkäufern und Käufern schriftlich abgeschlossen werden muss. Daran ändert sich natürlich nichts, dass die Maklerprovision nur im Erfolgsfall, also beim tatsächlichen Abschluss eines Kaufvertrages, fällig wird. Vorher ist jedoch eine schriftliche Bestätigung der Provisionsvereinbarung notwendig.

Das Recht auf Widerruf des Maklervertrags

Maklerverträge mit Ihnen als Verbraucher unterliegen gesetzlich dem Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. In der Regel arbeiten jedoch Verkäufer- und Käuferkunden deutlich länger als diese 14 Tage mit ihrem Immobilienmakler zusammen, bis der notarielle Kaufvertrag tatsächlich abgeschlossen wird. Daher wird das Widerrufsrecht von den meisten Kunden in den allermeisten Fällen gar nicht ausgeübt.

Macht sich der Makler trotz des Bestellerprinzips für den Verkäufer bezahlt?

Ja! Mit einem Immobilienmakler an Ihrer Seite sparen Sie Zeit und erzielen einen höheren Verkaufspreis für Ihre Immobilie. Denn mithilfe eines Maklers wird der Wert Ihrer Immobilie erst nach einer persönlichen Begehung vor Ort ermittelt und dabei werden alle relevanten und wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt. Nur so erhalten Sie eine genaue Einschätzung des wirklichen Wertes Ihrer Immobilie.

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