Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientiert sich an regionalen Gepflogenheiten. In Hessen betragen die Maklergebühren in der Regel 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer). Die Aufteilung sieht meist wie folgt aus:
- 50 % für den Verkäufer
- 50 % für den Käufer
Ein Beispiel: Beim Verkauf einer Immobilie für 500.000 EUR und einer Maklerprovision von 7,14 % ergibt sich eine Gesamtprovision von 35.700 EUR. Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 17.850 EUR.