Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie gemäß gesetzlicher Vorgaben persönlich erscheinen. Es ist nicht zulässig, den Antrag telefonisch, per Post oder per E-Mail zu stellen, da die gemachten Angaben an Eides statt versichert werden müssen. Um einen Termin zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung.
Für die Beantragung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt vor seinem Ableben hatte (meistens der Wohnsitz).