Zulässige Fragen betreffen grundsätzlich die finanziellen Verhältnisse des Mieters. So darf der Vermieter nach dem aktuellen Arbeitsverhältnis, dem monatlichen Einkommen und etwaigen weiteren Einkommensquellen fragen. Auch Fragen zu früheren Mietverhältnissen, wie etwa Mietschulden, sind zulässig, da sie Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral des Mieters erlauben.