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Energieausweis in Wiesbaden


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis bestätigt die Energieeffizienz eines Wohngebäudes und ermöglicht einen Vergleich. Im Falle eines Nutzerwechsels bietet dieses Dokument potenziellen Mietern oder Käufern wertvolle Informationen über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten, was ihnen bei ihrer Entscheidungsfindung hilft. Zudem erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer dadurch wertvolle Hinweise, wie sie die energetischen Merkmale ihrer Immobilie optimieren und dadurch Energiekosten senken können. Häufig wird der Energieausweis auch als „Energiesparausweis“ oder „Energiepass“ bezeichnet.

Das Wichtigste im Überblick

  • Für Immobilienverkäufer und Neuvermieter ist das Vorliegen eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Dies basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die zuvor gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
  • Bereits in der Wohnungsanzeige müssen einige wesentliche Kenndaten aufgeführt werden.
  • Interessenten, sowohl Käufer als auch neue Mieter, haben das Recht, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Informationen aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung eines Wohngebäudes ist die Bereitstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unter Umständen auch bei umfassenden Renovierungsarbeiten. Käufer und Mieter haben das Recht, sich über mögliche Energiekosten zu informieren. Es reicht aus, wenn der Energieausweis während der Besichtigung gut sichtbar ausgehängt oder bereitgelegt wird. Bei Abschluss des Kaufvertrags ist eine Kopie des Ausweises zu übergeben.

Wann ist ein Energieausweis nicht erforderlich?

Von der Pflicht zur Vorlage eines Ausweises sind historische Gebäude (Baudenkmäler) sowie kleinere Objekte mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern ausgenommen. Zusätzliche Sonderfälle, bei denen kein Ausweis erforderlich ist, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erläutert.

Wie teuer ist ein Energieausweis?

Ein Bedarfsausweis kostet 350 bis 700 EUR, abhängig von der Größe des Hauses.
Ein Verbrauchsausweis kostet um die 50 EUR bei einem Einfamilienhaus.

Wie lassen Sie einen Energieausweis erstellen?

Sie benötigen Hilfe beim Erstellen des Energieausweises? Im Zuge einer Beauftragung helfen wir Ihnen gerne bei der Besorgung.
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Wie hoch sind die Strafen bei fehlendem Energieausweis?

Wer beim Verkauf oder der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, handelt rechtswidrig. In einem solchen Fall droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR. Auch ein Energieausweis, der unvollständige oder fehlerhafte Informationen enthält, verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben. Wenn eine Wohnung oder ein Haus inseriert wird, sind der Eigentümer oder die Immobilienmaklerin verpflichtet, in der Immobilienanzeige die vorgeschriebenen Pflichtangaben zum Energieausweis anzugeben.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von lediglich zehn Jahren. Nach Überschreitung dieses Zeitrahmens ist die Ausstellung eines neuen Dokuments erforderlich. Eine Verlängerung des vorhandenen Energieausweises ist nicht gestattet.

Energieeffizienzklassen beim Haus

Auf dem Energieausweis können Sie die Kennwerte für den Energieverbrauch und -bedarf Ihres Hauses anhand einer alphabetischen und farblichen Einteilung leicht ablesen. Die Skala zur Energieeffizienz reicht von A+ bis H, was einem Farbspektrum von grün bis rot entspricht (niedriger bis hoher Energiebedarf). Pfeile helfen dabei, das Gebäude entsprechend einzuordnen. Die Zahlen dazwischen geben die jeweiligen jährlichen Kilowattstunden pro Quadratmeter der Nutzfläche an.

Der obere Pfeil weist auf den Endenergiebedarf hin. Dies bezeichnet die Energiemenge, die das Haus jährlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Der untere Pfeil kennzeichnet den Primärenergiebedarf, also die erforderliche Energie, um die verbrauchte Energie bereitzustellen. Strom hat etwa aus fossilen Brennstoffen einen hohen Primärenergiebedarf, während Sonnenenergie einen Wert von null aufweist.

Wonach richtet sich die Art des Energieausweises?

Welchen Ausweis benötigen Sie?
Bauantrag vor dem 01.11.1977 Bauantrag nach dem 01.11.1977 (1978)
bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis freie Wahl
ab 5 Wohneinheiten freie Wahl freie Wahl

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis

Hierfür werden lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre herangezogen. Dieser Ausweis ist die günstigere Variante und kann bei verschiedenen Fachbetrieben beantragt werden, sogar beim Schornsteinfeger. Hier wird schnell klar, dass nur der Bedarfsausweis den tatsächlichen energetischen Baubestand nachweist, da dieser eine genauere Analyse des Gebäudes darstellt als der Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird von qualifizierten Experten angefertigt, indem sie die energetisch wichtigen Bestandteile eines Gebäudes wie Fenster, Dämmung und Heizung sowie Baupläne untersuchen und auswerten. Vergleichswerte geben Aufschluss über den Zustand des Gebäudes. Es werden Sanierungsmaßnahmen angegeben. 

Ausnahmen bei der Wahl des Energieausweises

Wurden bei einem älteren Gebäude Verbesserungen an der Außenhülle nach 1977 vorgenommen, wie beispielsweise das Anbringen einer Außendämmung, die Dämmung der oberen Geschossdecke oder das Austauschen der Fenster gegen Isolierglasfenster, so greift die EnEV von 1978 und es wird dann nur ein Verbrauchsausweis benötigt.

Energieeffizienzklassen in Energieausweisen

Auf dem Energieausweis können Sie die Kennwerte für den Energieverbrauch und -bedarf Ihres Hauses anhand einer alphabetischen und farblichen Einteilung leicht ablesen. Die Skala zur Energieeffizienz reicht von A+ bis H, was einem Farbspektrum von grün bis rot entspricht (niedriger bis hoher Energiebedarf). Pfeile helfen dabei, das Gebäude entsprechend einzuordnen. Die Zahlen dazwischen geben die jeweiligen jährlichen Kilowattstunden pro Quadratmeter der Nutzfläche an.

Der obere Pfeil weist auf den Endenergiebedarf hin. Dies bezeichnet die Energiemenge, die das Haus jährlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Der untere Pfeil kennzeichnet den Primärenergiebedarf, also die erforderliche Energie, um die verbrauchte Energie bereitzustellen. Strom hat etwa aus fossilen Brennstoffen einen hohen Primärenergiebedarf, während Sonnenenergie einen Wert von null aufweist.
Energieausweis
Energieeffinzienzklasse Energiebedarf bzw. -verbrauch
A+ unter 30 kWh pro m² im Jahr
A 30 bis unter 50 kWh pro m² im Jahr
B 50 bis unter 75 kWh pro m² im Jahr
C 75 bis unter 100 kWh pro m² im Jahr
D 100 bis unter 130 kWh pro m² im Jahr
E 130 bis unter 160 kWh pro m² im Jahr
F 160 bis unter 200 kWh pro m² im Jahr
G 200 bis unter 250 kWh pro m² im Jahr
H über 250 kWh pro m² im Jahr

Angaben in Kaufangeboten und Mietangeboten

die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
die Angaben zum wesentlichen Energieträger
die Energieeffizienzklasse (bei Ausweisen die ab dem 01. Mai 2015 ausgestellt wurden)
das Baujahr der Immobilie

Fehler bei der Erstellung

Wenn Sie selbst die Erstellung eines Energieausweis bei einem Anbieter im Internet vornehmen, gilt es Folgendes zu berücksichtigen:
wenn Sie einen Kaminofen haben, dann muss der Holzverbrauch berücksichtigt werden (Raummeter umgerechnet in kWh)
Energiegewinne aus Solar- oder Photovoltaik-Anlagen dürfen nicht berücksichtigt werden (man kann in einem Anhang zum Energieausweis darauf hinweisen)
die Verbräuche der letzten 3 Jahre die Sie eintragen, müssen sich immer auf 12 Monate in jedem Jahr beziehen und nicht auf den Abrechnungszeitraum der Gaslieferung oder den Liefertermin des Heizöls
Die Energiekennwerte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche (GNF) und nicht auf die Wohnfläche. Die GNF umfasst nicht nur die beheizte Wohnfläche, sondern auch die indirekt beheizten Nebenräume (Flure und Treppenhäuser) ohne eigene Heizung. Dies ist wie folgt zu berücksichtigen:
Bei einem 1-2 Familienhaus mit beheiztem Keller (= Hobbyraum, Büro, Gästezimmer) muss die Wohnfläche mit 1,35 multipliziert werden, um die korrekte Gebäudenutzfläche zu ermitteln, die zur Berechnung des Verbrauchskennwertes benötigt wird
Bei allen anderen Wohngebäuden mit beheiztem Keller ist der Faktor 1,2
Gibt es auf der Erstellungsseite die Möglichkeit "beheizter Keller" anzukreuzen, dürfen Sie die Wohnfläche nicht zusätzlich mit einem der obigen Faktoren multiplizieren

Haftungsausschluss für den Immobilienverkäufer

Um eine Haftung des Verkäufers wirksam auszuschließen, sollten die Vertragsparteien im Sinne einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung klarstellen, dass die im Energieausweis angegebenen Daten nicht geschuldet sind und dass der Käufer das Gebäude unabhängig von diesen Angaben erwirbt. So kann sichergestellt werden, dass die Angaben aus dem Energieausweis nicht zur vereinbarten Soll-Beschaffenheit des Gebäudes zählen und deren etwaige Fehlerhaftigkeit keinen Sachmangel des Gebäudes begründet.

Haftungsausschluss für den Vermieter

Auch der Vermieter sollte mit der richtigen Vertragsgestaltung einem Haftungsrisiko vorbeugen. Im Mietvertrag sollten deshalb ausdrückliche Regelungen im Hinblick auf den Energieausweis enthalten sein. Unter Hinweis auf den lediglich informativen Charakter des Energieausweises sollte der Vermieter erklären, dass er keine Haftung für die Richtigkeit des Ausweises und für die darin gemachten Angaben übernimmt. Der Energieausweis sollte auch nicht als Anlage dem Mietvertrag beigefügt werden, damit er nicht Vertragsbestandteil wird.

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