Weiterbildung und Zertifikate


unser Team bildet sich reglmäßig weiter

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Gewerbetreibende, die sowohl eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler als auch nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO als Wohnimmobilienverwalter besitzen, müssen sich für beide Tätigkeiten jeweils im Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden. Dies gilt auch für beschäftigte Personen, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken.

Restnutzungsdauergutachten

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Wohnbarometer 2024

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Immobilienbewertung

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Geldwäschegesetz

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Mietrecht: Wohnungsabnahme

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Geprüfter Immobilienmakler

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Immobilienbewertung

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