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Wohnungsgeberbestätigung Vorlage


Vermieterbestätigung - Vermieterbescheinigung Vorlage

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbestätigung / Vermieterbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung wird auch Vermieterbestätigung und Vermieterbescheinigung genannt. Sie ist als Teil des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) ab dem 01.11.2015 gültig.
Der Vermieter bestätigt hierdurch, dass der Mieter in die Wohnung eingezogen ist. Der Mieter benötigt diese, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Wieso wird eine solche Bestätigung benötigt?

Eine derartige Bestätigung wird benötigt, damit sich nur noch berechtigte bzw. meldepflichtige Personen beim Einwohnermeldeamt als Mieter registrieren können.
Bisher war es möglich ohne Nachweise sich als Mieter einer Wohnung zu registrieren, sogenannte Scheinanmeldungen.

Was muss ich als Mieter beachten?

Wenn ich mich als Mieter anmelde möchte, muss ich die Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt einreichen. Kann ich sie nicht an dem Tag des Einzugs einreichen, so habe ich die Möglichkeit diese nachzureichen.

Der Mieter ist gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Die neue Adresse wird daraufhin von der Meldebehörde gespeichert und im Personalausweis des Mieters vermerkt. Bei der Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Was muss ich als Vermieter beachten?

Als Vermieter muss ich - ebenfalls mit einer Frist von 14 Tagen - jedem Mieter beim Einzug eine Bestätigung ausstellen. Komme ich dieser Pflicht nicht nach, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar gem. § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG und kann seitens des Einwohnermeldeamtes mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR geahndet werden.

Stelle ich eine Wohnungsgeberbestätigung zum Schein aus, so kann die Strafe bis zu 50.000 EUR betragen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz habe ich das Recht beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, welche Mieter in meinen Wohnungen angemeldet sind. Das Einwohnermeldeamt hat das Recht nachzufragen, welche Mieter in meinen Wohnungen

Welche Angaben gehören in die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Bestätigung muß folgende Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des Vorgangs (Anmeldung) inkl. Datum
  • genaue Anschrift der Wohnung
  • Namen von allen Mietern der Wohnung

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Wo kann ich die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?

Die Bestätigung kann beim Bürgerbüro in der Dotzheimer Straße 8, 65185 Wiesbaden, Tel. 0611 31-3344, abgegeben werden oder per Fax 0611 31-4969 oder E-Mail buergerbuero@wiesbaden.de übermittelt werden. In den Vororten ist die jeweilige Ortsverwaltung zuständig.

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