Personen, für die Eigenbedarf geltend gemacht werden kann | Beispiele |
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Vermieter selbst | Eigentümer, der in die Wohnung ziehen will |
Nahe Familienangehörige | Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister |
Haushaltsangehörige | Pflegepersonal, Lebenspartner, auch ohne Verwandtschaft |
Weiter entfernte Verwandte (nur unter besonderen Umständen) | Onkel, Tanten, wenn ein enges, persönliches Verhältnis besteht |
Dauer des Mietverhältnisses | Kündigungsfrist |
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Bis 5 Jahre | 3 Monate |
Mehr als 5 Jahre | 6 Monate |
Mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Gerichte wägen in solchen Fällen immer die Interessen von Mieter und Vermieter ab. Oftmals wird ein Vergleich vorgeschlagen, bei dem dem Mieter mehr Zeit zum Auszug gewährt wird oder eine finanzielle Entschädigung gezahlt werden muss. Der Widerspruch kann für den Mieter eine Möglichkeit sein, Zeit zu gewinnen und nach Alternativen zu suchen.