Sie als unser Kunde können sicher sein, dass wir als Immobilienmakler in Wiesbaden die
Kosten hälftig aufteilen. Denn gemäß dem Bestellerprinzip werden beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer die Kosten für unseren Maklerservice
zu gleichen Teilen übernommen, wenn der Käufer Verbraucher ist!
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Paragrafen 652 bis 655 bildet die gesetzliche Grundlage, welche die Entstehung des Lohnanspruchs sowie die Höhe der Provision, also unser Honorar, regelt. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung ausschließlich für den Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern gilt.
In Hessen in der Region Wiesbaden beläuft sich die Provision auf 3,57 Prozent für den Käufer als auch für den Verkäufer.