Grundbuch und Grundbucheintrag in Wiesbaden
Das Grundbuch erklärt
Beim Immobilienverkauf kommt das Grundbuch ins Spiel
Wenn eine Immobilie verkauft wird und somit der Eigentümer wechselt, spielt das Grundbuch eine entscheidende Rolle. Dieses Dokument dokumentiert die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und Immobilien auf rechtlich bindende Weise. Es enthält Informationen zur Historie einer Immobilie, einschließlich Details wie das Baujahr und die Finanzierung, sowie Angaben zu den aktuellen Eigentümern des Hauses oder der Wohnung. Daher ist das Grundbuch ein bedeutendes juristisches Dokument.
Wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick über einige wesentliche Aspekte des Grundbuchs und des Grundbucheintrags. Entdecken Sie hier den Aufbau eines Grundbuchs und welche wichtigen Informationen darin festgehalten werden. Erfahren Sie zudem, wie ein Grundbucheintrag funktioniert, mit welchen Kosten er verbunden ist und welche Einträge möglicherweise gelöscht werden können.
Abteilungen und inhaltliche Schwerpunkte: der Aufbau des Grundbuchs
Im Grundbuch werden nicht selten neue Einträge, Änderungen, Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen. In der Folge sind häufig ältere Rechte nicht mehr aktuell und erhalten eine entsprechende Kennzeichnung. Diese müssen dann ausgetragen und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Um den
Überblick über die unterschiedlichen Rechte zu bewahren, hat der Gesetzgeber das Grundbuch in mehrere relevante Abschnitte unterteilt und thematisch gegliedert. Insgesamt gibt es drei Abschnitte, die auch als Abteilungen bezeichnet werden. Jede dieser Abteilungen ist inhaltlich geschlossen und unterscheidet sich auf diese Weise von den anderen. Das Eigentum an einem
Grundstück wird in der Abteilung 1 als absolutes Recht festgehalten. In der Abteilung 2 sind Lasten und Beschränkungen vermerkt. Die Abteilung 3 dokumentiert die Grundpfandrechte.
Grundbuch Abteilung 1: Eigentümer
Der erste Abschnitt im Grundbuch beschäftigt sich mit den Eigentumsverhältnissen des betreffenden Grundstücks sowie der dazugehörigen Immobilie. Hier wird offiziell dokumentiert, wie viele Eigentümer existieren und welche Personen genau dies sind. Darüber hinaus wird das Datum der Eintragung festgehalten. Im Allgemeinen können die Eigentümer sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Bei mehreren Eigentümern ist es notwendig, das Gemeinschaftsverhältnis, wie etwa bei einer Erbengemeinschaft, zu benennen.
Zusätzlich wird im ersten Abschnittvermerkt, aus welchem Grund das Eigentum auf eine andere Person oder mehrere andere Personen übergegangen ist. Gründe für diesen Übergang können beispielsweise die Erbfolge, eine Auflassung oder die Erteilung eines Zuschlags in einer Zwangsversteigerung sein.
Grundbuch Abteilung 2: Lasten und Beschränkungen
Der zweite Abschnitt des Grundbuchs dokumentiert sämtliche Lasten und Beschränkungen. Dazu zählen unter anderem Wohnrechte und Erbbaurechte, Nießbrauch- und Nutzungsrechte sowie Reallasten. Zu den Beschränkungen gehören Vormerkungen, Widersprüche gegen Eintragungen in den Abteilungen 1 und 2 sowie dingliche Vorkaufsrechte. Wird eine Immobilie verkauft, wird diese Information ebenfalls im zweiten Abschnitt festgehalten.
Grundbuch Abteilung 3: finanzieller Werdegang einer Immobilie
Wie finanziert man ein Haus? Existieren Grundschulden? Diese Informationen finden Sie stets im dritten Abschnitt des Grundbuchs. In der dritten Abteilung sind Details zu Grundpfandrechten wie Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsgrundschulden sowie Rentenschulden aufgeführt. Darüber hinaus werden an dieser Stelle auch Widersprüche gegen Eintragungen in dieser Abteilung dokumentiert.
Wenn die Immobilie durch eine Bank finanziert wird, sichert sich diese, indem sie eine Grundschuld in Abteilung 3 einträgt. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig werden und somit seinen Kredit nicht mehr bedienen können, hat die Bank das Recht, eine Zwangsvollstreckung in die Wege zu leiten.
Wie funktioniert der Grundbucheintrag und was kostet er?
Die Grundlage für den Grundbucheintrag bildet zunächst der Kaufvertrag. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien, also von Käufer und Verkäufer, unterzeichnet und durch einen Notar rechtsgültig beurkundet werden. Im Anschluss erfolgt die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die den Kaufanspruch des Käufers sichert und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie an eine andere Person verkauft.
Sollte die Immobilie über eine Bank finanziert werden, ist im nächsten Schritt die Grundschuldbestellung relevant. Die Auszahlung des Darlehens durch das Kreditinstitut erfolgt erst nach Eintragung der Grundschuld. Sobald der Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen wurde, erhält der Käufer zeitnah Post vom Finanzamt: Zu diesem Zeitpunkt wird die Grunderwerbsteuer fällig.
Im letzten Schritt wird der neue Eigentümer rechtssicher im Grundbuch eingetragen. Danach hat er sich um die Gebäudeversicherung zu kümmern; in vielen Fällen kann diese vom vorherigen Eigentümer übernommen werden. Die Kosten für den Grundbucheintrag liegen zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Lässt sich ein Grundbucheintrag löschen?
Einige Einträge im Grundbuch können gelöscht werden. Dazu benötigt der Eigentümer immer eine sogenannte Löschungsbewilligung. Die Beantragung der Löschung erfolgt beim Notar. Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt erheben hierfür eine Gebühr.
Unter anderem können Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie Grundschulden gelöscht werden. Selbst wenn das Darlehen, das zur Finanzierung der Immobilie verwendet wurde, vollständig zurückgezahlt ist, erfolgt die automatische Löschung der Grundschuld im Grundbuch nicht. Mit der Löschungsbewilligung von der Bank kann der Eigentümer die notwendige Änderung in die Wege leiten.