Beim Erben eines Hauses stellen sich häufig Fragen hinsichtlich der besten Vorgehensweise. Es gibt mehrere
Alternativen zum direkten Verkauf der Immobilie, die unterschiedliche Vorteile und steuerliche Konsequenzen mit sich bringen.
Eine Option ist die
Selbstnutzung des geerbten Hauses. Wenn das Haus mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde, kann dies die Anwendung der Spekulationssteuer verhindern. Diese Vorgehensweise bietet nicht nur einen emotionalen Nutzen, sondern auch finanzielle Vorteile bei der späteren Veräußerung.
Eine weitere Möglichkeit stellt die
Vermietung der Immobilie dar. Durch das Vermieten können regelmäßige Einnahmen generiert werden. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit, die steuerlichen Vorteile von Abschreibungen zu nutzen, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn der Immobilienmarkt zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist.
Alternativ können Erben auch die Schenkungen an Familienangehörige in Betracht ziehen. Der Verkauf an Kinder oder andere Familienmitglieder als vollen Übertrag bietet nicht nur eine emotionale Bindung, sondern kann auch durch den Afa-Step-Up-Effekt steuerliche Vorteile bringen, indem erhöhte Abschreibungen möglich sind.
Eine weniger verbreitete, aber interessante Alternative stellt der Verkauf an eine Familienstiftung dar. Mit einer Familienstiftung kann die Immobilie langfristig geschützt und steuerliche Vorteile genutzt werden. Nach einem Zeitraum von zehn Jahren kann das Haus steuerfrei verkauft werden. Dies gilt auch für den Verkauf an eine Familiengesellschaft, in der die Immobilie übertragen wird und Anteile an die Kinder verschenkt werden können.