Der Bundesgerichtshof sieht eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, wenn der Vermieter die Renovierung bei Einzug auf ihn abwälzt.
Der Vermieter hatte dem Mieter zwar für die Anfangsrenovierung der 3 Zimmer noch einen Mietnachlass von einer halben Monatsmiete gewährt. Das war dem BGH aber zu wenig.
Übergibt der Vermieter eine unrenovierte Wohnung, so fordere er eine Anfangsrenovierung vom Mieter. Dies könnte für den Mieter bedeuten, nicht nur sämtliche Gebrauchspuren seines Vormieters zu beseitigen, sondern schlimmstenfalls auch noch vorzeitig zu renovieren oder sogar die Wohnung hinterher in einem besseren Zustand zurückgeben als er sie vom Vermieter erhalten hat.
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