Im verhandelten Fall hatte der Mieter bereits 5 Jahre in seiner Wohnung gewohnt, bevor er feststellte, dass diese 13 Quadratmeter kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Er verlangte eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete vom Vermieter. Der Vermieter lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Anspruch aufgrund der vielen Jahre, die der Mieter die Wohnung bewohnt, verjährt sei.