Mietkaution (Sicherheitsleistung)
Die Kaution in Höhe von maximal 3 Kaltmieten darf auch festgelegt werden. Ansonsten ist sie zinsbringend anzulegen. Der Mieter darf die Kaution in 3 Raten bezahlen, wobei die erste Rate bei Mietbeginn zu entrichten ist. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ein Mietkautionskonto anlegen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind dem Mieter neben der Kaution auch die Zinsen auszubezahlen.
Wurde die Mietsache ordnungsgemäß zurück gegeben, so kann der Vermieter dem Mieter den Hauptteil der Kaution zurück geben. Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, so kann er hierfür einen angemessenen Betrag für maximal 6 Monate zurück behalten und diesen dann verrechnen.