Klausel benachteiligt den Mieter
In einem konkreten Fall wollte ein Mieter einen kleinen Hund von etwa 20 cm Höhe in der Wohnung halten. In seinem Mietvertrag stand, dass das Halten von Hunden und Katzen nicht gestattet sei. Der Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, forderte den Mieter auf, den Hund innerhalb eines Monats abzuschaffen. Damit war der Mieter nicht einverstanden und zog vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht. „Diese Klausel ist unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt“, so der Bundesgerichtshof, „da sie dem Mieter ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen die Tierhaltung verbiete.